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Siehe auch: Messung in der Caroline–Herschel-Straße

Tun wir doch mal so, als wäre das was jetzt kommt, einfach erfunden !



Messung in der Tiefgarage

Die privaten Messungen fanden ohne Kenntnis der Verwaltung im Juli und August in den Tiefgaragen der Messestadt statt.

Die Geschwindigkeiten sind im Verhältnis zu den festgestellten Geschwindigkeiten in anderen Tiefgaragen, die überwiegend durch DauernutzerInnen frequentiert sind und der gleichen Bauart entsprechen, genauso hoch.
Meist aber nur solange, bis Repressionen der Nutzer, Eigentümer und Verwaltungen gegen die 'Uneinsichtigen' umgesetzt werden und dann eben so der Raserei ein Ende bereitet wird.

Damit es keine Missverständnisse gibt, gemessen wurden tatsächlich weit über 50 km/h und es gibt einzelne 'Spezialisten', die noch wesentlich schneller sind. Und es sind auch keineswegs nur 'Kinderhasser' zu schnell unterwegs, ab und an sitzen die eigenen Kinder gut gesichert hinten drin oder hüpfen munter über die Sitze (Von diesem unverständlichen und grob fahrlässigen Kult soll diesmal nicht die Rede sein, obwohl sich die Frage aufdrängt, ob sich trotz unserer ausgeprägten 'Informationsgesellschaft' zu einigen Eltern noch nicht die Erkenntnis durchgerungen hat, dass ihnen ihre Kinder zwar nicht gehören, diese aber das Recht haben durch ihre Eltern mit allen Mitteln geschützt zu werden. Insbesondere, wenn Kinder von ihnen in nicht selbst gewählte Gefahrensituationen gebracht werden, wie zum Beispiel Autofahren.).

Es gibt wirklich viele, die sich sehr umsichtig in der einzig angemessenen Geschwindigkeit (Schritttempo) mit ihren Fahrzeugen durch die Garagen bewegen,

aber offensichtlich sind nicht wenige davon überzeugt, dass sie mangelnden Sachverstand und physikalische Gesetzmäßigkeiten mit einer erheblichen Portion Selbstüberschätzung ausgleichen können.

Natürlich ist noch nichts passiert, vielleicht passiert nie etwas, und es gibt sicher auch Menschen, die sich immer angemessen verhalten und dann schädigen sie in unglücklichen Momenten trotzdem jemanden, aber ist das ein Grund, solche Situationen zu provozieren.

1. Die Garagen sind hoch frequentiert.

2. Die Garagen sind öffentlich zugänglich.

3. Personen, die kleiner als die eingestellten Fahrzeuge sind, werden oft erst im Gefahrenbereich erkennbar.

4. Garagen bieten keine Straßensituation, sondern sind Teil einer Wohnanlage. Zu jedem Fahrzeug hin und von jedem Fahrzeug weg bewegen sich Personen.

Aus diesen Gründen gilt in Garagen logischerweise Schrittgeschwindigkeit !

Wer diese Regelung missachtet, gefährdet andere fahrlässig.

Wer diese Gefährdung hinnimmt, obwohl er sie kennt und davon ist immer auszugehen, wenn jemand über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt, dem ist in dieser besonders ausgewiesenen Situation, auf die er wiederholt hingewiesen wird, im Wiederholungsfall sogar Vorsatz zu unterstellen.

Um gleich mit einem Missverständnis aufzuräumen, auch wenn es sich um 'Privatgelände' (öffentlich zugänglich) handelt, kann jeder, der persönlich gefährdet oder sogar geschädigt wird, jederzeit privatrechtliche und gegebenenfalls auch strafrechtliche Schritte einleiten.

Urteile können auch hier zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

So wie auch auf richterliche Anordnung einem 'Miteigentümer' zwar Zutritt zum Gemeinschaftseigentum gewährt, aber die Zufahrt versagt werden kann.

Muss erst, wie bereits geschehen, jemand beinahe vor dem eigenen Kind nicht mehr bremsen können, um ein Gefühl für angemessene Verhaltensweisen zu erlangen.

Die Frage nach 'Verhältnismäßigkeit' ist in der Variationsvielfalt der Antworten ebenso bodenlos, wie die Suche nach der 'Mikrobe der menschlichen Dummheit'. - Sie wurde trotz Rastertunnelmikroskop und Genanalysen bis Heute nicht gefunden. - Uwe Knietsch



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